Vermittlungsbonus, für vermittelte Bewerber*innen
Vertrauen muss belohnt werden. So sagt man ja.
Wir bedanken uns bei allen vermittelten Bewerberinnen und Bewerbern mit einem Vermittlungsbonus.
Egal ob Teil- oder Vollzeit, Meister*in, Geselle oder Gesellin.
Jeder bekommt von uns einen Einkaufsgutschein* in Höhe von 100 Euro, wenn er oder sie durch uns vermittelt wurde und die Arbeitsstelle antritt.
Ausgeschlossen hiervon sind direkte Bewerbungen bei Arbeitgebern, welche über bei uns Stellenanzeigen geschaltet haben.
*Alles was die Arbeit oder den Weg dahin angenehmer macht wird unterstützt,
von den gängigen Onlineshops oder Unternehmen, bei denen Einkaufsgutscheine im Onlineshop gekauft werden können.
Wir behalten uns vor, div. Onlineshops abzulehnen.
Wir unterstützen Euren Wunsch mit einem Gutschein in Höhe von 100 Euro, sobald die Vermittlung abgeschlossen und durch unseren Kunden bezahlt ist.
Bedingungen gibt’s auch:
- Du wirst über uns vermittelt, nach dem 01.01.2019
- Du bist für uns während der Vermittlungsphase gut erreichbar und hältst uns auf dem Laufenden
- Dein Gutscheinwunsch hat irgendeinen Bezug zur Arbeit :- )
- Du trittst die Arbeitsstelle an
- Dein Wunschladen stellt Gutscheine aus
Warum Gutschein und kein Bares?
Ganz einfach, Bares ist steuer- und ggf. sozialversicherungspflichtig.
Da bleibt dann nach der Steuererklärung nicht viel übrig oder Du musst noch was nachzahlen. Bei einem Gutschein übernehmen wir die Pauschalversteuerung und Dir steht der volle Betrag zur Verfügung.